Wirtschaftsförderungskonzept

Wirtschaftsförderungskonzept für Bernau

 Ein gutes Wohnumfeld und Lebensbedingungen für Bernauer BürgerInnen sind für den Stadtverordneten der FDP wesentlicher Treiber seine politischen Engagements. Uns ist bewusst, dass viele BürgerInnen zur Arbeit nach Berlin pendeln und viel Lebenszeit in der Bahn verbringen. Wir setzen uns daher nachhaltig für mehr ortsnahe Arbeitsplätze in Bernau ein.

Die Stadt braucht hierzu neue Leitplanken als Ansprechpartner für die Wirtschaft. Das 2002 initial erstellte und im Jahr 2008 fortgeschriebene Wirtschaftsförderungskonzept sind inhaltlich überholt. Damit kann die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Unternehmen nur unzureichend unterstützt werden. Deshalb haben wir Ende 2020 die Stadt aufgefordert, ein neues Wirtschaftsförderungskonzept vorzulegen. Leider hat die Stadtverwaltung Anfang 2022 lediglich eine Anforderungsbeschreibung für einen Ausschreibungstext vorgelegt, der durch uns erheblich konkretisiert wurde, um auf dieser Basis wirklich ein nachhaltiges und tragfähiges Wirtschaftsförderungskonzept für die Folgejahre zu erhalten. Als Vorsitzender des Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat Sven Wolfrum schon erklärt, dass nach seiner Auffassung das neue Konzept nach Vorlage auch mit der ortsansässige Wirtschaft erörtert werden sollte.

Der Ausschreibungstext beinhaltet nunmehr folgenden Inhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgenden lnhalte bezüglich der Ausschreibung der Aufgabenstellung für die Erarbeitung eines neuen Wirtschaftsförderungskonzepts:

1. Der Ersteller des Wirtschaftsförderungskonzepts soll eine Analyse der aktuellen Struktur der gewerblichen Wirtschaft und der selbständig Tätigen in der Stadt Bernau bei Berlin auf der Grundlage der in der Verwaltung vorhandenen Unterlagen vornehmen, um mögliche thematische Cluster oder Ansatzpunkte für eine Orientierung der Stadt Bernau bei Berlin als Wirtschaftsstandort zu ermöglichen. Soweit diese Unterlagen unzureichend sind, wird der Ersteller des Konzepts Optimierungsvorschläge erarbeiten. Auch die Anzahl der in einer Branche Beschäftigten soll dabei mit bzw. in einer Abfrage erhoben werden.

2. Der Ersteller des Wirtschaftsförderungskonzepts soll die im bisher gültigen Wirtschaftsförderungskonzept enthaltenen Ansätze zur Orientierung der Wirtschaftsförderaktivitäten auf Zukunftsfähigkeit und nachhaltige Tragfähigkeit überprüfen und bewerten. Er/Sie stellt die bisherige Entwicklung in diesen Sparten auf der Grundlage der von der Stadt in den letzten 5 Jahren unternommenen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen dar (Erkenntnisgewinn für die Zukunft).

3. Der Ersteller des Wirtschaftsförderungskonzepts entwickelt Visionen über eine thematische Orientierung bzw. die thematische Ausrichtung eines Wirtschaftsclusters bzw. hinsichtlich der Schwerpunktsetzung für die Wirtschaftsförderung der Stadt. Dabei soll sowohl die Nähe zu den innovativen Möglichkeiten der Universitäten und Hochschulen in Berlin und Eberswalde als auch die Etablierung nachhaltiger Geschäftsmodelle in der Peripherie einer Großstadt mit S-Bahn-Anschluss berücksichtigt werden. Grundsätzlich, auch soweit der Gesundheitsstandort aufgrund der Anzahl der aktuellen Beschäftigtenzahlen weiter verfolgt werden soll, sind zusätzliche Entwicklungspotentiale für mehr ortsnahe Arbeitsplätze aufzuzeigen. Neben den gewerblichen Schwerpunkten sollen auch industrielle Schwerpunkte explizit untersucht werden.

4. Der Ersteller des Wirtschaftsförderungskonzepts stellt die zur Umsetzung der Entwicklungsschwerpunkte erforderlichen Gewerbe- und lndustrieflächen in geeigneter Weise dar und unterbreitet erste Vorschläge für deren Ansiedlung im Konzept.

5 Der Ersteller des Wirtschaftsförderungskonzepts soll im Konzept Vorschläge zur ziel- und zukunftsorientierten Ausrichtung der Wirtschaftsförderung in der Verwaltung der Stadt Bernau bei Berlin unterbreiten und die gegenüber der bisherigen Verwaltungsstruktur bestehenden Optimierungspotentiale aufzeigen. Die Verwaltung wird diese Maßnahme durch die Vorlage der Ergebnisse einer selbst durchgeführten "Aufgabenkritik" unterstützen.

6. Der Ersteller des Wirtschaftsförderungskonzepts wird die Zwischenstände turnusmäßig (halbjährlich) im Finanz- und Wirtschaftsausschuss vorstellen und zu gegebener Zeit in einer öffentlichen Veranstaltung präsentieren und diskutieren.

 

 

 

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